Fenster, Storen und Glas

frischgereinigt übernimmt die Fensterreinigung in Bern und den Gemeinden rundherum, für Wohnungen, Häuser, Geschäfte und Liegenschaften. Wir reinigen Glas, Rahmen und Falze, auf Wunsch mit Lamellenstoren und Rollläden. Sie buchen die Fenster einzeln oder zusammen mit einer anderen Reinigung.

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Leerer Altbauraum mit drei hohen Sprossenfenstern, das mittlere offen, auf dem Sims ein hellblauer Kessel, ein Fensterabzieher und ein Tuch, draussen Sandsteinhäuser mit Lauben

Fenster und StorenAuf Wunsch reinigen wir die Storen mit den Fenstern.

Für Haushalte, Geschäfte und Liegenschaften

Was gehört zur Fensterreinigung?

Zur Fensterreinigung gehören das Glas, die Rahmen und die Falze, dazu Fensterbänke und Simse. Auf Wunsch reinigen wir Lamellenstoren und Rollläden mit, dazu weitere Glasflächen in Wohnung und Geschäft. Sind Fenster stark verschmutzt, etwa nach langer Zeit ohne Reinigung, vereinbaren wir eine Grundreinigung. Was im Einzelnen dazugehört:

Glas
Scheiben innen und aussen, soweit sie sicher erreichbar sind
Rahmen und Falze
Rahmen und Flügel, dazu die Falze, also die Fugen zwischen Flügel und Rahmen
Fensterbänke
Fensterbänke und Fenstersimse
Storen
Lamellenstoren und Rollläden, wenn Sie es vereinbaren
Weitere Glasflächen
Glas in Wohnung und Geschäft, zum Beispiel Schaufenster

Kann man Fenster und Storen zusammen reinigen lassen?

Ja. Lamellenstoren und Rollläden reinigen wir auf Wunsch zusammen mit den Fenstern, beides steht dann in derselben Offerte. Für aussen liegende Storen gilt dasselbe wie für das Glas: Sie müssen sicher erreichbar sein. Nennen Sie in der Anfrage, wie viele Storen es sind und ob es Lamellenstoren oder Rollläden sind. Davon hängt der Aufwand ab.

Beim Auszug gehören Fenster und Storen je nach Vereinbarung zur Umzugsreinigung. Dort steht auch, was die Verwaltung bei der Abgabe prüft. Die Abnahmegarantie vereinbaren wir mit dem Auftrag.

Wann werden Fenster und Schaufenster in Geschäften gereinigt?

In Geschäften, Büros und Praxen stimmen wir die Zeiten mit Ihnen ab, damit der Betrieb möglichst wenig gestört wird. Möglich sind zum Beispiel der Abend, die Zeit nach Ladenschluss oder der Samstag. Klären Sie bei Schaufenstern vorher, ob die Auslage stehen bleibt und wer den Laden öffnet.

Die Fenster lassen sich zusammen mit der Unterhaltsreinigung offerieren. Den Rhythmus für beides legen wir mit Ihnen fest.

Fensterscheibe wird mit einem Abzieher an einer Stange gereinigt, die Hand im gelben Handschuh, draussen Bäume

Wie lassen sich schwer erreichbare Fenster sicher reinigen?

Verschraubte Fenster lassen sich nicht wie üblich öffnen. Damit beim Reinigen niemand abstürzt, empfiehlt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ein Geländer an der Aussenseite. Alternativ werden die Fenster von aussen mit Hubarbeitsbühne oder Rollgerüst gereinigt, wenn nötig durch eine Fachfirma. Geht das nicht, sollte der Planer mit der Bauherrschaft ein Reinigungskonzept erstellen (BFU-Fachdokumentation «Geländer und Brüstungen», S. 10).

Mieterinnen, Mieter und Wohnungsbesitzer sollen laut BFU schriftlich erfahren, wie dabei vorzugehen ist. Beschreiben Sie solche Fenster in der Anfrage, mit Stockwerk und Zugang. Ob wir sie selbst reinigen oder ein Fachbetrieb nötig ist, prüfen wir im Einzelfall vor der Offerte.

Wer die Fenster zu Hause selbst putzt, braucht laut dem Ratgeber «Putzen» der BFUeine standsichere Trittleiter mit Sicherheitsbügel. Stühle, Kisten oder Bücherstapel sind kein geeigneter Ersatz.

Was kostet eine Fensterreinigung in Bern?

Den Preis einer Fensterreinigung in Bern erhalten Sie mit der Offerte. Abgerechnet wird nach Stundenansatz oder mit einer vereinbarten Pauschale. Anfahrt, Material und allfällige Zuschläge stehen in der Offerte. Für Privathaushalte gilt in der Regel eine Mindestdauer von drei Stunden. Der Aufwand hängt vor allem von Zahl und Grösse der Fenster ab, von den Storen und davon, wie gut die Fenster erreichbar sind.

Für eine Liegenschaft lassen sich die Fenster im Treppenhaus und in gemeinsamen Räumen mit der Treppenhausreinigung offerieren. Schicken Sie Ihre Angaben über die Anfrage für Ihre Fenster oder rufen Sie uns an unter +41 31 503 46 82.

Fenster mit klarem Glas, draussen Felder, eine Tanne und ein bewaldeter Hügel
Fenster
Weisse Lamellenstoren vor einem Fenster mit dunklem Holzrahmen
Lamellenstoren
Oberlicht aus Drahtglas zwischen Gartenbeeten, die Scheiben klar
Glasdach

Anfrage

Mit diesen fünf Angaben lässt sich der Aufwand abschätzen. Bei umfangreichen Aufträgen sehen wir uns die Fenster vor der Offerte an.

  1. Zahl und Art

    Wie viele Fenster sind es, wie gross, mit oder ohne Sprossen? Nennen Sie auch Dachfenster, Glastüren und Schaufenster.

  2. Storen

    Sollen Lamellenstoren oder Rollläden mitgereinigt werden? Geben Sie Art und Zahl an, auch für einzelne Räume.

  3. Erreichbarkeit

    Nennen Sie Stockwerk, Balkone und Fenster, die sich nicht öffnen lassen. Daran sehen wir, ob aussen besondere Geräte nötig sind.

  4. Zugang und Zeit

    Wer öffnet, und wann darf gereinigt werden? Übergeben Sie einen Schlüssel, vereinbaren wir die Übergabe persönlich, auf Wunsch mit Quittung.

  5. Was sonst ansteht

    Steht ein Auszug an, eine Unterhalts- oder Treppenhausreinigung? Dann offerieren wir die Fenster zusammen damit.

Wie oft sollten Fenster gereinigt werden?

Beim Auszug müssen die Fenster sauber sein, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Sonst gibt es keine feste Regel, es kommt auf Lage und Nutzung an. Im Haushalt vereinbaren Sie den Termin mit uns, in Geschäften und Liegenschaften legen wir den Rhythmus mit Ihnen fest.

Reinigen Sie die Fenster auch von aussen?

Ja, innen und aussen, soweit die Fenster sicher erreichbar sind, etwa vom Raum oder vom Balkon aus. Lassen sich Fenster nicht öffnen oder liegen sie hoch über dem Boden, beschreiben Sie das in der Anfrage. Wir prüfen dann vor der Offerte, ob es dafür besondere Geräte oder einen Fachbetrieb braucht.

Kann ich die Fensterreinigung mit der Endreinigung beim Auszug verbinden?

Ja. Fenster mit Rahmen und Falzen sowie Storen und Rollläden gehören je nach Vereinbarung zur Umzugsreinigung. Vereinbaren Sie dazu die Abnahmegarantie und beanstandet die Verwaltung die vereinbarte Reinigung zu Recht, reinigen wir kostenlos nach.

Reinigen Sie auch die Fenster im Treppenhaus?

Ja, soweit sie sicher erreichbar sind: einzeln oder zusammen mit der Treppenhausreinigung, auch im Eingang und in gemeinsam genutzten Räumen. Hohe Fensterbänder und fest eingebaute Verglasungen prüfen wir vor der Offerte. Wie oft, legen wir mit der Verwaltung fest.

Was passiert, wenn nach der Fensterreinigung Streifen bleiben?

Melden Sie es uns, am besten mit einem Foto. Bei berechtigten Beanstandungen reinigen wir im Rahmen der vereinbarten Leistungen nach. Den Termin dafür vereinbaren wir direkt mit Ihnen.

Nennen Sie uns die Zahl der Fenster und Storen und ob auch aussen gereinigt werden soll. Sie erhalten eine Offerte nach Stundenansatz oder mit vereinbarter Pauschale.

Montag bis Samstag erreichbar