Was gehört zur Fensterreinigung?
Zur Fensterreinigung gehören das Glas, die Rahmen und die Falze, dazu Fensterbänke und Simse. Auf Wunsch reinigen wir Lamellenstoren und Rollläden mit, dazu weitere Glasflächen in Wohnung und Geschäft. Sind Fenster stark verschmutzt, etwa nach langer Zeit ohne Reinigung, vereinbaren wir eine Grundreinigung. Was im Einzelnen dazugehört:
- Glas
- Scheiben innen und aussen, soweit sie sicher erreichbar sind
- Rahmen und Falze
- Rahmen und Flügel, dazu die Falze, also die Fugen zwischen Flügel und Rahmen
- Fensterbänke
- Fensterbänke und Fenstersimse
- Storen
- Lamellenstoren und Rollläden, wenn Sie es vereinbaren
- Weitere Glasflächen
- Glas in Wohnung und Geschäft, zum Beispiel Schaufenster
Kann man Fenster und Storen zusammen reinigen lassen?
Ja. Lamellenstoren und Rollläden reinigen wir auf Wunsch zusammen mit den Fenstern, beides steht dann in derselben Offerte. Für aussen liegende Storen gilt dasselbe wie für das Glas: Sie müssen sicher erreichbar sein. Nennen Sie in der Anfrage, wie viele Storen es sind und ob es Lamellenstoren oder Rollläden sind. Davon hängt der Aufwand ab.
Beim Auszug gehören Fenster und Storen je nach Vereinbarung zur Umzugsreinigung. Dort steht auch, was die Verwaltung bei der Abgabe prüft. Die Abnahmegarantie vereinbaren wir mit dem Auftrag.
Wann werden Fenster und Schaufenster in Geschäften gereinigt?
In Geschäften, Büros und Praxen stimmen wir die Zeiten mit Ihnen ab, damit der Betrieb möglichst wenig gestört wird. Möglich sind zum Beispiel der Abend, die Zeit nach Ladenschluss oder der Samstag. Klären Sie bei Schaufenstern vorher, ob die Auslage stehen bleibt und wer den Laden öffnet.
Die Fenster lassen sich zusammen mit der Unterhaltsreinigung offerieren. Den Rhythmus für beides legen wir mit Ihnen fest.

Wie lassen sich schwer erreichbare Fenster sicher reinigen?
Verschraubte Fenster lassen sich nicht wie üblich öffnen. Damit beim Reinigen niemand abstürzt, empfiehlt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ein Geländer an der Aussenseite. Alternativ werden die Fenster von aussen mit Hubarbeitsbühne oder Rollgerüst gereinigt, wenn nötig durch eine Fachfirma. Geht das nicht, sollte der Planer mit der Bauherrschaft ein Reinigungskonzept erstellen (BFU-Fachdokumentation «Geländer und Brüstungen», S. 10).
Mieterinnen, Mieter und Wohnungsbesitzer sollen laut BFU schriftlich erfahren, wie dabei vorzugehen ist. Beschreiben Sie solche Fenster in der Anfrage, mit Stockwerk und Zugang. Ob wir sie selbst reinigen oder ein Fachbetrieb nötig ist, prüfen wir im Einzelfall vor der Offerte.
Wer die Fenster zu Hause selbst putzt, braucht laut dem Ratgeber «Putzen» der BFUeine standsichere Trittleiter mit Sicherheitsbügel. Stühle, Kisten oder Bücherstapel sind kein geeigneter Ersatz.
Was kostet eine Fensterreinigung in Bern?
Den Preis einer Fensterreinigung in Bern erhalten Sie mit der Offerte. Abgerechnet wird nach Stundenansatz oder mit einer vereinbarten Pauschale. Anfahrt, Material und allfällige Zuschläge stehen in der Offerte. Für Privathaushalte gilt in der Regel eine Mindestdauer von drei Stunden. Der Aufwand hängt vor allem von Zahl und Grösse der Fenster ab, von den Storen und davon, wie gut die Fenster erreichbar sind.
Für eine Liegenschaft lassen sich die Fenster im Treppenhaus und in gemeinsamen Räumen mit der Treppenhausreinigung offerieren. Schicken Sie Ihre Angaben über die Anfrage für Ihre Fenster oder rufen Sie uns an unter +41 31 503 46 82.




