Was kostet eine Umzugsreinigung in Bern?
Die Kosten einer Umzugsreinigung in Bern hängen vor allem von der Zimmerzahl ab und vom Zustand von Küche und Bad. Den Preis erhalten Sie mit der Offerte, je nach Auftrag als Pauschalpreis oder nach Stundenansatz. Anfahrt, Material und allfällige Zuschläge stehen ebenfalls darin.
Bei umfangreichen Aufträgen sehen wir uns die Wohnung vorher an. Sie erreichen uns unter +41 31 503 46 82 oder über das Kontaktformular.
Was gehört zur Umzugsreinigung?
Was wir reinigen, legen wir vor dem Auftrag mit Ihnen fest. Je nach vereinbartem Umfang gehören zur Umzugsreinigung:
- Küche mit Backofen, Kochfeld, Dampfabzug und Küchenschränken
- Badezimmer und sanitäre Anlagen
- Fenster mit Rahmen und Falzen, dazu Storen und Rollläden
- Türen, Türrahmen und Einbauschränke
- Böden
- Balkon, Keller und weitere Nebenräume, sofern vereinbart
Haben Sie von der Verwaltung eine Liste mit Reinigungsarbeiten erhalten, schicken Sie sie mit der Anfrage mit. Wer zwischendurch nur Fenster, Rahmen und Storen reinigen lassen will, bucht die Fensterreinigung einzeln.
Wie funktioniert die Abnahmegarantie?
Die Abnahmegarantie vereinbaren wir mit dem Auftrag. Bei der Abgabe prüft die Verwaltung die Wohnung. Beanstandet sie zu Recht die vereinbarte Reinigung, reinigen wir die betroffenen Stellen kostenlos nach.
Ob jemand von uns bei der Abgabe dabei ist und bis wann nachgereinigt wird, legen wir mit Ihnen fest. Die Garantie gilt für die Reinigung. Schäden wie Kratzer im Parkett lassen sich nicht wegputzen und fallen nicht darunter.

Wie sauber muss die Wohnung bei der Abgabe sein?
So sauber, wie es Ihr Mietvertrag verlangt. Oft legt die Verwaltung der Kündigungsbestätigung eine Liste mit den Reinigungsarbeiten bei. Steht im Vertrag nichts, ist die ganze Wohnung gründlich zu reinigen, samt Keller, Estrich, Briefkasten und Garage. So steht es im Merkblatt zum Auszug des Mieterinnen- und Mieterverbands. Zur gründlichen Reinigung zählt es unter anderem:
- Küche
- Schränke innen und aussen, Herd, Kühlschrank und Geschirrspüler
- Bad und WC
- Badewanne, Lavabo und WC reinigen und entkalken, die Wasserhähne ebenso
- Zimmer
- Böden aufwaschen, Spannteppiche saugen, Flecken an den Wänden leicht abwaschen
- Fenster
- Scheiben innen und aussen, Simse und Fensterläden
- Balkon und Nebenräume
- Balkon schrubben, Keller und Estrich besenrein
Die Fenster gehören also dazu, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Ob auch die Storen gereinigt werden müssen, steht im Mietvertrag oder auf der Liste der Verwaltung.
Was darf die Verwaltung bei der Abnahme bemängeln?
Mängel, für die Sie als Mieterin oder Mieter einstehen müssen, zum Beispiel eine ungenügende Reinigung. Normale Abnützung gehört nicht dazu: Sie geben die Wohnung in dem Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR).
Die Verwaltung muss solche Mängel bei der Rückgabe sofort melden. Später kann sie nur noch Mängel geltend machen, die bei einer üblichen Prüfung nicht zu erkennen waren (Art. 267a OR).




