Endreinigung beim Auszug

Die Umzugsreinigung ist die Endreinigung Ihrer Wohnung vor der Abgabe an die Verwaltung. frischgereinigt übernimmt sie in der Stadt Bern und den Gemeinden rundherum, mit Abnahmegarantie: Beanstandet die Verwaltung die vereinbarte Reinigung zu Recht, reinigen wir kostenlos nach.

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Leere Dachwohnung mit Parkett, grossen Giebelfenstern und Vorhängen, dahinter die Terrasse

AbnahmegarantieKostenlose Nachreinigung bei berechtigter Beanstandung.

Früh anfragen, vor allem Ende Monat

Was kostet eine Umzugsreinigung in Bern?

Die Kosten einer Umzugsreinigung in Bern hängen vor allem von der Zimmerzahl ab und vom Zustand von Küche und Bad. Den Preis erhalten Sie mit der Offerte, je nach Auftrag als Pauschalpreis oder nach Stundenansatz. Anfahrt, Material und allfällige Zuschläge stehen ebenfalls darin.

Bei umfangreichen Aufträgen sehen wir uns die Wohnung vorher an. Sie erreichen uns unter +41 31 503 46 82 oder über das Kontaktformular.

Was gehört zur Umzugsreinigung?

Was wir reinigen, legen wir vor dem Auftrag mit Ihnen fest. Je nach vereinbartem Umfang gehören zur Umzugsreinigung:

  • Küche mit Backofen, Kochfeld, Dampfabzug und Küchenschränken
  • Badezimmer und sanitäre Anlagen
  • Fenster mit Rahmen und Falzen, dazu Storen und Rollläden
  • Türen, Türrahmen und Einbauschränke
  • Böden
  • Balkon, Keller und weitere Nebenräume, sofern vereinbart

Haben Sie von der Verwaltung eine Liste mit Reinigungsarbeiten erhalten, schicken Sie sie mit der Anfrage mit. Wer zwischendurch nur Fenster, Rahmen und Storen reinigen lassen will, bucht die Fensterreinigung einzeln.

Wie funktioniert die Abnahmegarantie?

Die Abnahmegarantie vereinbaren wir mit dem Auftrag. Bei der Abgabe prüft die Verwaltung die Wohnung. Beanstandet sie zu Recht die vereinbarte Reinigung, reinigen wir die betroffenen Stellen kostenlos nach.

Ob jemand von uns bei der Abgabe dabei ist und bis wann nachgereinigt wird, legen wir mit Ihnen fest. Die Garantie gilt für die Reinigung. Schäden wie Kratzer im Parkett lassen sich nicht wegputzen und fallen nicht darunter.

Leere Küche mit weissen Fronten und schwarzer Abdeckung, durch die offene Tür das Bad

Wie sauber muss die Wohnung bei der Abgabe sein?

So sauber, wie es Ihr Mietvertrag verlangt. Oft legt die Verwaltung der Kündigungsbestätigung eine Liste mit den Reinigungsarbeiten bei. Steht im Vertrag nichts, ist die ganze Wohnung gründlich zu reinigen, samt Keller, Estrich, Briefkasten und Garage. So steht es im Merkblatt zum Auszug des Mieterinnen- und Mieterverbands. Zur gründlichen Reinigung zählt es unter anderem:

Küche
Schränke innen und aussen, Herd, Kühlschrank und Geschirrspüler
Bad und WC
Badewanne, Lavabo und WC reinigen und entkalken, die Wasserhähne ebenso
Zimmer
Böden aufwaschen, Spannteppiche saugen, Flecken an den Wänden leicht abwaschen
Fenster
Scheiben innen und aussen, Simse und Fensterläden
Balkon und Nebenräume
Balkon schrubben, Keller und Estrich besenrein

Die Fenster gehören also dazu, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Ob auch die Storen gereinigt werden müssen, steht im Mietvertrag oder auf der Liste der Verwaltung.

Was darf die Verwaltung bei der Abnahme bemängeln?

Mängel, für die Sie als Mieterin oder Mieter einstehen müssen, zum Beispiel eine ungenügende Reinigung. Normale Abnützung gehört nicht dazu: Sie geben die Wohnung in dem Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR).

Die Verwaltung muss solche Mängel bei der Rückgabe sofort melden. Später kann sie nur noch Mängel geltend machen, die bei einer üblichen Prüfung nicht zu erkennen waren (Art. 267a OR).

Gasherd wird mit Handschuhen und Schwamm gereinigt
Küche
Bad mit Badewanne, Lavabo und Fenster, die Wände mit weissen Platten
Bad und WC
Lamellenstoren vor einem Fenster, die Lamellen sauber
Fenster und Storen

Ablauf

  1. Anfrage

    Sie nennen uns Abgabetermin, Adresse und Zimmerzahl, per Telefon oder über das Formular.

  2. Besichtigung

    Bei umfangreichen Aufträgen sehen wir uns die Wohnung an und gehen durch, was Mietvertrag und Verwaltung verlangen.

  3. Offerte

    Sie erhalten die Offerte mit dem vereinbarten Umfang. Den Reinigungstermin legen wir vor Ihren Abgabetermin.

  4. Endreinigung

    Wir reinigen die leere Wohnung und prüfen das Ergebnis, wo möglich, direkt vor Ort.

  5. Abgabe

    Beanstandet die Verwaltung die vereinbarte Reinigung zu Recht, reinigen wir kostenlos nach.

Darf die Verwaltung verlangen, dass eine Reinigungsfirma die Endreinigung macht?

Nein. Klauseln, die eine Reinigung durch eine Fachperson vorschreiben, sind nach dem Merkblatt des Mieterinnen- und Mieterverbands unverbindlich. Sie dürfen die Wohnung selbst reinigen. Lassen Sie frischgereinigt reinigen, vereinbaren wir mit Ihnen die Abnahmegarantie.

Was passiert, wenn die Verwaltung bei der Abgabe etwas beanstandet?

Betrifft die Beanstandung die vereinbarte Reinigung und ist sie berechtigt, reinigen wir kostenlos nach. Das ist die Abnahmegarantie von frischgereinigt.

Sind Sie bei der Wohnungsabgabe dabei?

Das vereinbaren wir mit Ihnen vor dem Auftrag, ebenso die Frist für eine allfällige Nachreinigung. Klären Sie den Abgabetermin früh mit der Verwaltung, dann planen wir die Endreinigung davor.

Wie früh sollte ich die Umzugsreinigung buchen?

So früh wie möglich, vor allem für einen Termin Ende Monat. Kurzfristige Termine sind je nach Kapazität möglich.

In welchen Gemeinden machen Sie Umzugsreinigungen?

In der Stadt Bern und in den Gemeinden rundherum, vor allem in Wohlen mit Hinterkappelen und Uettligen, in Bremgarten, Köniz mit Liebefeld, Ittigen und Zollikofen. Andere Gemeinden übernehmen wir nach Absprache.

Wann sind Sie für eine Anfrage erreichbar?

Von Montag bis Samstag, über das Formular oder per Telefon. Für die Offerte brauchen wir den Abgabetermin, die Adresse und die Zimmerzahl.

Nennen Sie uns den Abgabetermin und die Zimmerzahl. Sie erhalten eine Offerte mit dem vereinbarten Umfang, bei umfangreichen Aufträgen nach einer Besichtigung.

Montag bis Samstag erreichbar