Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Zur Treppenhausreinigung gehören die Flächen, die alle Parteien eines Hauses benutzen: Treppen und Podeste, Geländer und Handläufe, der Eingangsbereich und weitere gemeinsam genutzte Räume. Briefkästen, Lift, Kellergang oder Waschküche können dazukommen. Was in Ihrer Liegenschaft dazugehört, besprechen wir mit Ihnen, bei grösseren Liegenschaften vor Ort, und halten es im Reinigungsplan fest. Zur Treppenhausreinigung in Bern gehört auch die Kontrolle: Wo möglich, prüfen wir die Arbeit vor Ort, bei grösseren Liegenschaften nach Absprache mit Ihnen.
Wie oft wird ein Treppenhaus gereinigt?
Den Rhythmus legen wir mit Ihnen fest, danach steht er im Reinigungsplan. Ob zum Beispiel wöchentlich oder alle zwei Wochen gereinigt wird, hängt vom Haus ab. Ein Treppenhaus, durch das viele Parteien, Velos und Kinderwagen müssen, wird schneller schmutzig als das eines Dreifamilienhauses. Im Winter tragen Schuhe Splitt und Schneewasser herein.

Darf die Verwaltung die Treppenhausreinigung den Mietern verrechnen?
Ja, wenn der Mietvertrag sie als Nebenkosten aufführt. Nebenkosten muss der Mieter nur bezahlen, wenn er dies mit dem Vermieter «besonders vereinbart» hat (Art. 257a OR). Verrechnet werden die tatsächlichen Kosten, und der Mieter kann die Belege einsehen (Art. 257b OR). Unter dem Posten Treppenhausreinigung ist laut Merkblatt des Mieterinnen- und Mieterverbands nur die Reinigung des Treppenhauses zulässig. Andere Arbeiten gehören in eigene Posten, etwa Hauswartung oder Schneeräumung.
Verlangen Sie darum in der Offerte einen eigenen Posten für das Treppenhaus. Ist die Treppenhausreinigung nicht als Nebenkosten vereinbart, etwa weil bisher die Mieter putzten, sind es neue Nebenkosten. Der Vermieter teilt sie auf dem vom Kanton genehmigten Formular mit und begründet sie, mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist. Sie gelten auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Ohne Formular oder Begründung ist die Änderung nichtig (Art. 269d OR).
Was kostet eine Treppenhausreinigung in Bern?
Was eine Treppenhausreinigung in Bern kostet, bestimmen vor allem drei Dinge: die Stockwerke, die Flächen, die dazugehören, und der Rhythmus. Den Preis nennen wir in der Offerte, bei grösseren Liegenschaften nach einer Besichtigung, je nach Auftrag nach Stundenansatz oder als vereinbarte Pauschale. Für Ihre Anfrage helfen uns die Adresse, die Zahl der Stockwerke und Wohnungen, ein allfälliger Lift und der gewünschte Rhythmus.
Schicken Sie die Angaben über das Anfrageformular für Ihre Liegenschaft oder rufen Sie an: +41 31 503 46 82.
Was lässt sich mit der Treppenhausreinigung verbinden?
In derselben Liegenschaft reinigen wir auf Wunsch auch Keller, Garagen und Nebenräume. Für die Fenster im Treppenhaus gibt es die Fensterreinigung, Büros, Praxen oder Läden im selben Haus reinigen wir mit der Unterhaltsreinigung. Welche Räume wir in Liegenschaften sonst reinigen, steht auf der Seite zur Hauswartung.




