Für Privathaushalte

frischgereinigt übernimmt die Wohnungsreinigung in Bern und den Gemeinden rundherum. Wir reinigen regelmässig, etwa jede oder jede zweite Woche, einmalig gründlich oder als Endreinigung beim Auszug. Neben Wohnungen reinigen wir Häuser, auf Wunsch mit Fenstern, Storen, Keller und Garage.

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Wohnzimmer einer Altbauwohnung mit Fischgratparkett, Bücherregal und Sofa, auf dem Boden ein Putzkorb mit Sprühflaschen, daneben Staubsauger und Bodenmopp, durch die Fenster Ziegeldächer

RegelmässigEtwa wöchentlich oder alle zwei Wochen, möglichst mit denselben Reinigungskräften.

Wohnung oder Haus, mit Keller und Garage

Welche Wohnungsreinigung passt zu Ihnen: einmalig, regelmässig oder beim Auszug?

Das hängt vom Anlass ab. Wer im Alltag Entlastung sucht, lässt die Wohnung regelmässig reinigen, zum Beispiel jede oder jede zweite Woche. Einmalig reinigen wir gründlich, etwa im Frühling oder nach einem Umbau. Beim Auszug ist es die Endreinigung vor der Abgabe an die Verwaltung. Die Formen unterscheiden sich so:

Regelmässig
Zum Beispiel wöchentlich oder alle zwei Wochen, möglichst mit denselben Reinigungskräften
Einmalig gründlich
Grundreinigung von Wohnung oder Haus, Umfang nach Vereinbarung
Nach Umbau oder Renovation
Reinigung nach einem Umbau vor dem Einzug, Umfang vorher festgelegt
Beim Auszug
Endreinigung vor der Wohnungsabgabe, mit Abnahmegarantie

Wie läuft eine regelmässige Wohnungsreinigung ab?

Wir kommen im vereinbarten Rhythmus, zum Beispiel jede Woche oder alle zwei Wochen, am vereinbarten Tag. Ein Einsatz dauert in der Regel mindestens drei Stunden. Welche Räume und Arbeiten dazugehören, legen Sie vor dem ersten Termin mit uns fest. Wir setzen möglichst dieselben Reinigungskräfte ein.

Die Reinigungskraft, die als Putzfrau zu Ihnen kommt, ist bei frischgereinigt angemeldet sowie sozial- und unfallversichert.

Parkettboden im Wohnzimmer wird gesaugt, im Hintergrund ein helles Sofa

Was ändert sich bei der Reinigung beim Auszug?

Beim Auszug kommt es auf die Abnahme an. Bei der Rückgabe muss die Verwaltung die Wohnung prüfen und Mängel, für die Sie einstehen müssen, sofort melden (Art. 267a OR). Was die Endreinigung umfassen muss, steht im Mietvertrag oder auf der Liste der Verwaltung.

Die Endreinigung beim Auszug übernehmen wir mit Abnahmegarantie. Die Garantie vereinbaren wir mit dem Auftrag: Beanstandet die Verwaltung die vereinbarte Reinigung zu Recht, reinigen wir kostenlos nach.

Gehören Fenster und Storen zur Wohnungsreinigung?

Wenn Sie es vereinbaren, ja. Wir reinigen Fenster mit Rahmen und Falzen, dazu Lamellenstoren und Rollläden. Ob sie bei der Endreinigung dazugehören, steht im Mietvertrag oder auf der Liste der Verwaltung. Bei einer regelmässigen Reinigung legen wir mit Ihnen fest, ob und wann die Fenster dazukommen.

Möchten Sie nur die Fenster putzen lassen, ist das ein eigener Auftrag mit eigener Offerte, auch ohne Reinigung der Wohnung.

Was kostet eine Wohnungsreinigung in Bern?

Den Preis einer Wohnungsreinigung in Bern erhalten Sie mit der Offerte. Wir rechnen je nach Auftrag nach Stundenansatz ab oder mit einer vereinbarten Pauschale. Anfahrt, Material und allfällige Zuschläge stehen ebenfalls darin. Für Privathaushalte gilt in der Regel eine Mindestdauer von drei Stunden. Die Kosten hängen vor allem von der Zimmerzahl ab und vom vereinbarten Umfang, etwa Fenster, Storen oder Backofen.

Für eine genaue Offerte helfen uns diese Angaben:

  • Adresse, Stockwerk und Zimmerzahl oder Wohnfläche
  • regelmässig im gewünschten Rhythmus oder einmalig mit Termin
  • Arbeiten neben den Zimmern, etwa Fenster, Storen, Keller oder Garage
  • bei einem Auszug der Abgabetermin und die Liste der Verwaltung

Schicken Sie die Angaben über das Offertformular für Ihre Wohnung oder rufen Sie uns an unter +41 31 503 46 82. Bei umfangreichen Aufträgen sehen wir uns die Räume vorher an.

Holzboden im Wohnzimmer wird mit einem Flachmopp feucht gewischt
Böden
Kante eines Holzmöbels wird mit einem gelben Tuch abgewischt
Möbel und Oberflächen
Saubere Fensterscheibe mit Blick auf Felder, Bäume und einen Hügel
Fenster

Vorbereitung

Fünf Punkte, die den ersten Einsatz in Ihrer Wohnung erleichtern. Am besten sprechen Sie sie bei der Anfrage oder vor dem ersten Termin an.

  1. Schlüssel

    Klären Sie vor dem ersten Termin, ob Sie zu Hause sind oder uns einen Schlüssel übergeben. Die Übergabe vereinbaren wir persönlich, auf Wunsch mit Quittung.

  2. Was zuerst

    Nennen Sie, was Ihnen am wichtigsten ist und was bei knapper Zeit warten kann. Das kommt in den Reinigungsplan, den wir mit Ihnen festlegen.

  3. Empfindliche Flächen

    Sagen Sie uns, wo Naturstein, geöltes Parkett oder empfindliche Möbel stehen. Wir wählen die Mittel nach der Oberfläche.

  4. Wertsachen

    Räumen Sie Schmuck, Bargeld und vertrauliche Unterlagen vor dem ersten Termin weg, oder schliessen Sie sie in einem Schrank ein.

  5. Haustiere

    Leben Tiere in der Wohnung, sagen Sie es bei der Anfrage. Klären Sie, ob sie während der Reinigung in einem Zimmer bleiben.

Muss ich zu Hause sein, während Sie die Wohnung reinigen?

Das vereinbaren wir vor dem ersten Termin. Übergeben Sie uns einen Schlüssel, vereinbaren wir die Übergabe persönlich mit Ihnen und quittieren sie auf Wunsch schriftlich.

Wer stellt Reinigungsmittel und Material?

Das steht in der Offerte, zusammen mit der Anfahrt und allfälligen Zuschlägen. Die Reinigungsmittel wählen wir nach Oberfläche und Verschmutzung.

Reinigen Sie auch Häuser mit Keller und Garage?

Ja. Wir reinigen Wohnungen und Häuser, auf Wunsch auch Keller, Garagen und weitere Nebenräume. Was dazugehört, legen wir vor dem Auftrag mit Ihnen fest.

Ist frischgereinigt haftpflichtversichert?

Ja, frischgereinigt hat eine Betriebshaftpflichtversicherung. Stellen Sie nach der Reinigung einen Schaden fest, melden Sie ihn uns gleich, am besten mit Foto.

Nennen Sie uns Adresse, Grösse der Wohnung und ob Sie regelmässig oder einmalig reinigen lassen möchten. Sie erhalten eine Offerte nach Stundenansatz oder mit vereinbarter Pauschale.

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