Welche Wohnungsreinigung passt zu Ihnen: einmalig, regelmässig oder beim Auszug?
Das hängt vom Anlass ab. Wer im Alltag Entlastung sucht, lässt die Wohnung regelmässig reinigen, zum Beispiel jede oder jede zweite Woche. Einmalig reinigen wir gründlich, etwa im Frühling oder nach einem Umbau. Beim Auszug ist es die Endreinigung vor der Abgabe an die Verwaltung. Die Formen unterscheiden sich so:
- Regelmässig
- Zum Beispiel wöchentlich oder alle zwei Wochen, möglichst mit denselben Reinigungskräften
- Einmalig gründlich
- Grundreinigung von Wohnung oder Haus, Umfang nach Vereinbarung
- Nach Umbau oder Renovation
- Reinigung nach einem Umbau vor dem Einzug, Umfang vorher festgelegt
- Beim Auszug
- Endreinigung vor der Wohnungsabgabe, mit Abnahmegarantie
Wie läuft eine regelmässige Wohnungsreinigung ab?
Wir kommen im vereinbarten Rhythmus, zum Beispiel jede Woche oder alle zwei Wochen, am vereinbarten Tag. Ein Einsatz dauert in der Regel mindestens drei Stunden. Welche Räume und Arbeiten dazugehören, legen Sie vor dem ersten Termin mit uns fest. Wir setzen möglichst dieselben Reinigungskräfte ein.
Die Reinigungskraft, die als Putzfrau zu Ihnen kommt, ist bei frischgereinigt angemeldet sowie sozial- und unfallversichert.

Was ändert sich bei der Reinigung beim Auszug?
Beim Auszug kommt es auf die Abnahme an. Bei der Rückgabe muss die Verwaltung die Wohnung prüfen und Mängel, für die Sie einstehen müssen, sofort melden (Art. 267a OR). Was die Endreinigung umfassen muss, steht im Mietvertrag oder auf der Liste der Verwaltung.
Die Endreinigung beim Auszug übernehmen wir mit Abnahmegarantie. Die Garantie vereinbaren wir mit dem Auftrag: Beanstandet die Verwaltung die vereinbarte Reinigung zu Recht, reinigen wir kostenlos nach.
Gehören Fenster und Storen zur Wohnungsreinigung?
Wenn Sie es vereinbaren, ja. Wir reinigen Fenster mit Rahmen und Falzen, dazu Lamellenstoren und Rollläden. Ob sie bei der Endreinigung dazugehören, steht im Mietvertrag oder auf der Liste der Verwaltung. Bei einer regelmässigen Reinigung legen wir mit Ihnen fest, ob und wann die Fenster dazukommen.
Möchten Sie nur die Fenster putzen lassen, ist das ein eigener Auftrag mit eigener Offerte, auch ohne Reinigung der Wohnung.
Was kostet eine Wohnungsreinigung in Bern?
Den Preis einer Wohnungsreinigung in Bern erhalten Sie mit der Offerte. Wir rechnen je nach Auftrag nach Stundenansatz ab oder mit einer vereinbarten Pauschale. Anfahrt, Material und allfällige Zuschläge stehen ebenfalls darin. Für Privathaushalte gilt in der Regel eine Mindestdauer von drei Stunden. Die Kosten hängen vor allem von der Zimmerzahl ab und vom vereinbarten Umfang, etwa Fenster, Storen oder Backofen.
Für eine genaue Offerte helfen uns diese Angaben:
- Adresse, Stockwerk und Zimmerzahl oder Wohnfläche
- regelmässig im gewünschten Rhythmus oder einmalig mit Termin
- Arbeiten neben den Zimmern, etwa Fenster, Storen, Keller oder Garage
- bei einem Auszug der Abgabetermin und die Liste der Verwaltung
Schicken Sie die Angaben über das Offertformular für Ihre Wohnung oder rufen Sie uns an unter +41 31 503 46 82. Bei umfangreichen Aufträgen sehen wir uns die Räume vorher an.




